Transparenz light

Veröffentlicht: April 19, 2026

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) hat eine Reform des Vereinsgesetzes angestoßen. Foto: Henning Schacht

Die Bundesregierung feiert ihre geplante Vereinsrechtsreform als großen Wurf für mehr Transparenz. Bei näherer Betrachtung entpuppt sich der Gesetzentwurf jedoch als halbherzige Placebo-Maßnahme. Statt umfassender Offenheit zielen die Vorschriften nur auf wenige Vereine,  statt öffentlicher Einsicht dominiert behördliche Geheimniskrämerei – und das in einer Zeit, in der ausländische Akteure gezielt Einfluss auf unsere demokratischen Prozesse nehmen.

Am 15. April 2026 hatte das Bundesministerium des Inneren (BMI) mitgeteilt, dass Vereine künftig melden müssen, wenn sie mehr als 10.000 Euro aus dem Ausland oder von damit verbundenen Organisationen erhalten. „Damit setzt die Bundesregierung eine wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um: Vereine, die in Deutschland tätig sind, müssen offenlegen, woher finanzielle Mittel stammen“, so das BMI.

Prinzipiell ist der Vorstoß zu begrüßen, denn in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ausländische Geldgeber versuchen, unter Einsatz von erheblichen Mitteln die deutsche Öffentlichkeit und die deutsche Politik zu beeinflussen. Das zeigte sich bei Volksentscheiden wie dem Hamburger Klimaentscheid, der Initiative Berlin autofrei, der Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern genauso wie bei großen Vereinen wie der Deutschen Umwelthilfe oder der Agora Energiewende.

Häufig laufen diese Gelder, die von Organisationen aus Nicht-EU-Staaten stammen, über europäische Drehscheiben wie die Open-Society Foundation (OSF) des US-Milliardärs George Soros, die European Climate Foundation (ECF) oder Climate Works. Ende 2025 kündigte US-Präsident Trump anlässlich der Feierlichkeiten zum 250. Jubiläum der US-Unabhängigkeit (America250) an, das State Department werde in Zukunft patriotische rechte Think Tanks, Charities und Vereine in Europa mit staatlichen Zuschüssen fördern. Ziel sei die Verbreitung amerikanischer Werte, der Kampf gegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Europa und die Stärkung ideologisch verbündeter Gruppen. Solche Zuwendungen müssen nach dem Vereinsrecht derzeit der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt werden.

Viel zu kurz gesprungen

Der jetzt vorgelegte Entwurf des BMI greift jedoch aus mehreren Gründen deutlich zu kurz. Denn ganz anders als der Eindruck, den das Innenministerium erweckt, betrifft der Entwurf nur einen kleinen Teil von Nichtregierungsorganisationen, nämlich sogenannte Ausländervereine (Art. 14 VereinsG) und ausländische Vereine (Art. 15 VereinsG). Ausländervereine sind Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind. Ausländische Vereine sind Vereine mit Sitz im Ausland, die in Deutschland aktiv sind. 

Die Offenlegungspflicht gilt zudem nur für Zuwendungen ausländischer Regierungen bzw. staatlich beherrschter Stiftungen, nicht jedoch für private Spender aus dem Ausland. Als „Ausland“ gelten zudem nur Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind. Auch eine öffentliche Transparenz ist nicht vorgesehen.  Der Gesetzentwurf sieht lediglich vor, dass die betroffenen Vereine ihre Zuwendungen gegenüber den Behörden melden müssen.

Deutsche NGOs wie zum Beispiel Campact oder die Deutsche Umwelthilfe sind von der Neuregelung nicht betroffen und unterliegen damit weiterhin nicht Transparenzvorschriften, wie sie seit vielen Jahren mit größter Selbstverständlichkeit für politische Parteien gelten.

„Wir setzen uns seit unserer Gründung dafür ein, dass die politische Auseinandersetzung in Deutschland nicht zum Spielball ausländischer Akteure werden darf“, kommentiert Anja Stürzl, Vorstandsvorsitzende der Initiative Transparente Demokratie e.V. Es bedürfe daher einer gesetzlichen Regelung, die deutlich weitergeht, als der aktuelle Entwurf des Bundesinnenministeriums. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die politisch tätig sind, sollten ähnlich wie Parteien unabhängig von ihrem Sitz und der Herkunft ihrer Geldgeber Spenden ab einer Schwelle von 10.000 € veröffentlichen müssen.

Die Initiative Transparente Demokratie e.V. fordert eine umfassende, öffentliche Offenlegungspflicht für alle politisch tätigen Organisationen, sobald Spenden die Schwelle von 10.000 Euro überschreiten. Transparenz ist keine Frage der Bequemlichkeit, sondern der demokratischen Hygiene. Ein Gesetz, das Geheimhaltung statt Aufklärung institutionalisiert, stellt keinen Fortschritt dar. Die Hamburger Politik hat es vorgemacht: Echte Transparenz ist möglich – wenn der Wille da ist. Berlin sollte jetzt nachlegen.

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Ludger Weß