Rund um Ministerien und Behörden, die die so genannte Zivilgesellschaft finanzieren, scheinen sich im Lauf der Jahre Netzwerke von Firmen und Organisationen gebildet zu haben, deren Nutznießer fortlaufend und krisenfest aus Steuergeldern finanziert werden, falls nötig, über Umfirmierungen oder Neugründungen. Die NZZ berichtete Anfang der Woche über ein solches Netzwerk, finanziert von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Die bpb engagiert sich nach eigenen Angaben „für die Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft“ (Haushaltsvolumen 2026: 100 Mio. €). Dazu zählt die bpb wohl auch die Förderung eines Privatunternehmen namens labconcepts GmbH. Anja Ostermann, die Gründerin und Geschäftsführerin dieser Eventagentur, arbeitet seit 1992, also mehr als 30 Jahre mit der bpb zusammen. Zugleich ist sie Vorstand des gemeinnützigen Vereine kosmos b (ehemals BildungsCent e. V.) und Geschäftsführende Gesellschafterin der THE CIVICS Innovation Hub gGmbH. Alle drei Organisationen haben in den vergangenen Jahren in unterschiedlichem Umfang mit der bpb kooperiert und Fördermittel erhalten. Für das von labconcepts als Programmbüro organisierte Projekt „Miteinander reden“ bewilligte die bpb der Agentur zwischen 2018 und 2025 fast sechs Millionen Euro, die labconcepts teilweise an lokale Projekte und externe Dienstleister weiterleitete. Dubios dabei war, dass die bpb „Miteinander reden“ einerseits als eigenes Projekt bewarb, es andererseits als „Projekt eines Dritten“ deklarierte. Für erstes wäre bei einer Vergabe an eine Agentur eine Ausschreibung nötig gewesen; für letzteres reichte ein Antrag, der umgehend bewilligt wurde.
„Eine Geschäftsfrau betreibt also eine GmbH, die Geld von der Bundeszentrale bekommt und damit ureigenste Aufgaben der Behörde wahrnimmt. Zugleich steht sie einem gemeinnützigen Verein vor, der ebenfalls Geld von der Bundeszentrale erhält und damit auch Aufträge an ihre GmbH vergibt.“ NZZ, 30.6.2026
Zusätzlich flossen nach Recherchen der NZZ ca. 927.000 Euro an den mit Ostermann verbundenen Verein Kosmos B (u. a. für „Generationencampus“) und seit 2021 rund 2,5 Millionen Euro an die ebenfalls von ihr gegründete und mitgeleitete Civics, vor allem für das von der bpb gegründete Netzwerk „Networking European Civic Education NECE“. Merkwürdig ist, dass NECE seit 2005 von labconcepts betreut wurde, bevor es 2022, also 17 Jahre später, erstmals eine Ausschreibung für die Weiterbetreuung gab – europaweit. Die gewann, Überraschung, die „paneuropäische NGO“ Civics, die erst kurz zuvor von der labconcepts-Gründerin ins Leben gerufen worden war. NECE, ebenfalls eine Überraschung, teilt sich die Büroräume mit labconcepts. So bleibt das Geld in der Familie.
Seid verschlungen, Millionen
Um Familienförderung ging es einen Tag später auch in Die ZEIT. Sie berichtet über den Stand der Ermittlungen im Fall Hülya Iri (wir berichteten am 13.4.26). Die langjährige Vize-Chefin der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hannover hatte den inzwischen insolvent gewordenen Verein „Integrationsarbeit Kronsberg“ gegründet.
Der Fall ist beispielhaft dafür, wie verschwenderisch und sorglos das Geld an Organisationen ausgegeben wird – so unbekümmert, dass die Behörden hinterher selber nicht mehr nachvollziehen können, wer wann wofür wie viel von wem bekommen hat.
Große Teile der Steuermittel flossen offenbar vom Vereinskonto direkt auf private Konten der Familienmitglieder, teilweise als Honorare, bei denen Verwandte der Gründerin für jeweils mehr als 5.000 € pro Monat als Projektleiter oder Verwaltungskraft beschäftigt wurden, obwohl sie nicht ausreichend Deutsch sprachen. Zwar gab es in dem Förderungszeitraum Immobilienkäufe durch Familienmitglieder, aber die Ermittler halten es nach Angaben der ZEIT auch für möglich, dass „ein Großteil des Geldes schlicht im Alltag versickert ist.“ Allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fordert jetzt 740.000 Euro zurück; das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie will 399.744,14 Euro vom Verein zurückbekommen. Ob das gelingt, ist fraglich.
Fest steht: Keine Förderinstanz wusste von der anderen, und es gab keinerlei Kontrollen. Nie hat eine Behörde im Gegenzug für die großzügige Förderung von Sprachcafé und Kursen Teilnehmerlisten, Kursprotokolle, Personalunterlagen oder Spendenbescheinigungen und Kontoauszüge angefordert. Es ist nicht einmal aufgefallen, dass der Verein keine Accounts in sozialen Medien unterhielt, um Teilnehmer für seine Kursprogramme anzuwerben.
Ins Rollen kam die Angelegenheit erst, nachdem anonyme Briefe beim BAMF, dem Landessozialamt und der SPD eingegangen waren. Als erstes reagierte der Bund bzw. das BAMF. Im Land Niedersachsen dauerte es mehr als zwei Monate, bis nach den anonymen Hinweisen gehandelt wurde, wie aus dem Protokoll der 89. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 21. Mai 2026 hervorgeht. Doch auch danach passierte auf der Landesebene lange Zeit nicht viel. Die zuständige Staatssekretärin ebenso wie der Minister und der Ministerpräsident erfuhren von dem Fall erst aus der Presse, nicht durch die Behörde. Es gab keinerlei zentralen Informationsabgleich und die Hinweise aus verschiedenen Quellen wurden nicht zusammengeführt.
Besonders abenteuerlich: Die Förderbescheide aus 2019 und 2020 blieben bei den Ermittlungen bis zum April unentdeckt, denn sie lagen noch in Papierform vor. Überdies schien der Verein sich so sicher zu sein, dass die Kontrollen ausbleiben würden, dass er beim BAMF den nächsten Förderantrag (1 Mio. € bis 2029) stellte, obwohl er wusste, dass Ermittlungen bereits begonnen hatten. Der Antrag wurde abgelehnt, aber nicht etwa, weil die zuständige Abteilung von den Ermittlungen ihrer Behördenkollegen wussten, sondern weil das Konzept nicht gut genug zu den Förderrichtlinien passte. Auch hier also: keinerlei interne Kommunikation, Koordination und Übersicht bei der Ausgabe von Geldern an NGOs.
Die Ermittler sitzen jetzt in einem ausgeräumten Büro vor leeren Aktenordnern. Die Aufklärung wird daher mühsam und langwierig. Und Iri und ihre Tochter (Nachfolgerin ihrer Mutter als Vereinsvorstand) klagen gegen die Rückforderung der Gelder beim Verwaltungsgericht Hannover.
Warum Die ZEIT jedoch für die Überschrift ihres Artikel den Konjunktiv wählt („Wie man den Staat abziehen könnte, wenn man wollte“), erschließt sich wohl nur der Redaktion. Die taz war da Anfang Juni ehrlicher: „So leicht kommt man an 1 Million Euro aus Steuergeldern“.
Staatsfinanzierter Terrorismus?
Last not least entwickelt sich im Hinblick auf den geplanten Parteitag der AfD in Erfurt am 4. und 5. Juli ein erneuter Finanzierungsskandal. Ein breites Bündnis aus Parteien (Grüne, Linke, SPD, deren Jugendorganisationen), Gewerkschaften, großen NGOs wie BUND und Robin Wood, aber auch zahlreiche kleiner Organisationen zu Protesten gegen den Parteitag auf. Einige Organisationen, darunter Campact, attac, Fridays for Future wie auch die linksjugend solid als auch die Grüne Jugend wollen aber noch mehr. Sie wollen den Parteitag verhindern. Dazu versammeln sie sich unter dem Aufruf „Widersetzen“. Im „Aktionskonsens“ dieses Bündnisses steht: „Wir wollen den Bundesparteitag der AfD am 04. und 05.07.2026 in Erfurt verhindern. Die AfD ist eine faschistische Partei, die Massendeportationen und andere Verbrechen plant. Sie ist gefährlich und muss gestoppt werden. Ihr Parteitag ist eine illegitime Versammlung, auf dem sie die Machtübernahme vorbereitet. Ziviler Ungehorsam ist daher gerechtfertigt und geboten.“
Wie die Polizei Thüringen allerdings in einer 40seitigen Lageprognose schreibt, die unter anderem Bild vorliegt, sind die beiden Aktionen und Bündnispartner nicht trennscharf zu unterscheiden. Manche finden sich unter beiden Aufrufen und die Polizei schreibt, es sei „mit einer Vermischung unterschiedlicher Teilnehmergruppen zu rechnen, wodurch eine klare Trennung zwischen friedlichem Protest und aktionsorientierten Handlungen erschwert wird.“ Es bestehe daher „eine konkrete Gefahr erheblicher Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Vorbild könnten die Aktionen gegen den letzten Parteitag in Riesa sein, bei der es zu Gewalttaten und Sachbeschädigungen kam. Die Polizei erwartet 14.000 Menschen mit Blockadeabsicht sowie bis zu 2.500 „besonders gewaltaffine Personen“, die aus dem Schutz legitimer Demonstrationen heraus operieren könnten – eine seit Jahrzehnten beliebte Taktik bei Großdemonstrationen.
Mit dabei sind zahlreiche gemeinnützige Organisationen, darunter solche, die neben den damit verbundenen Steuervorteilen seit Jahren mit üppigen Steuergeldern ausgestattet werden. Ein Beispiel ist die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL e.V., die von 2020 bis 2026 1,4 Mio. € Bundesmittel für ein Blühstreifenprojekt erhielt. Vereinsziel der AbL ist es laut Satzung, „die Existenzgrundlagen der bäuerlichen Landwirtschaft, der Schäferei, der Imkerei, der Gärtnerei, zu erhalten und zu verbessern“. In wie weit der Aufruf zur Verhinderung eines Parteitags mit diesem Satzungszweck vereinbar ist, sollte geprüft werden. Ähnliches gilt für Dutzende weitere Gruppen, die sich dem Verhinderungs-Aufruf angeschlossen haben. Es geht dabei nicht nur darum, ob diese Organisationen staatliche Mittel erhalten oder nicht. Gemeinnützige Organisationen haben die Pflicht, sicherzustellen, dass ihre tatsächliche Tätigkeit jederzeit mit dem in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zweck übereinstimmt.
Man muss kein Freund der AfD sein, um hierin ein gravierendes Problem zu sehen. Die Partei ist nicht verboten, sie ist im Bundestag und in allen deutschen Landesparlamenten außer in Schleswig-Holstein vertreten und sie ist nach dem Parteiengesetz verpflichtet, einen Parteitag abzuhalten. Wir erinnern uns: Als 2024 Bauernproteste den politischen Aschermittwoch – keinen Parteitag – der Grünen verhinderten, gab es einen Aufschrei. Der grüne Minister Danyal Bayan schrieb: „Wer glaubt, mit gewaltvollen Aktionen seine politischen Ziele zu erreichen, wird aber nicht nur scheitern, sondern hat den Boden unseres demokratischen Gemeinwesens längst verlassen. Für diese Art Proteste darf es keine Toleranz geben, dafür aber rechtsstaatliche Konsequenzen.“
Wer jetzt mit zweierlei Maß misst, untergräbt Demokratie und Rechtsstaat. Daher wiederholen wir an dieser Stelle unsere Forderung, dass an gemeinnützige Vereine, noch dazu an solche, die staatliche Unterstützung genießen, strenge Maßstäbe anzulegen sind. Es darf nicht sein, dass Regierungsmittel dafür ausgegeben werden, Demonstrationen gegen politische Gegner zu organisieren und damit staatliche Einflussnahme auf die politische Willensbildung zu nehmen.
Fazit
Insgesamt zeigen die Vorfälle dieser Woche wie im Brennglas die Probleme auf, die der laxe staatliche Umgang mit der so genannten Zivilgesellschaft, insbesondere deren staatliche Finanzierung, mit sich bringt: Mangelnde bzw. komplett fehlende Kontrolle ermöglicht Seilschaften und gewerbsmäßigen Betrug, die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus einer Anerkennung der Gemeinnützigkeit ergeben, werden vielfach nicht eingehalten und teilweise werden sogar eindeutig rechtswidrige Zwecke gefördert.