NGOs außer Rand und Band

Veröffentlicht: Februar 14, 2026

NABU: „Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel.“

Rollbahnen besetzen, Autobahnen und Verkehrsknotenpunkte sperren, Gemälde, Gebäude, Flugzeuge und Yachten mit Farbe überschütten – mit brachialen Methoden versuchten die so genannten Klimakleber in den vergangenen Jahren, einen Systemwechsel durchzusetzen. Sie scheiterten mit ihren destruktiven Taten. Nun versuchen es etablierte NGOs mit ähnlich rabiaten Ansätzen. Sie tun sich und der Demokratie damit keinen Gefallen.

Im Februar war Berlin im Ausnahmezustand: Schneefälle, Tauwetter, überfrierende Nässe, Eisregen und erneute Schneefälle hatten eine Situation geschaffen, die weder die unzureichend ausgestattete Stadtreinigung noch private Hauseigentümer und Mieter noch bewältigen konnten. Fuß- und Radwege, Straßenüberquerungen, Haltestellen und Treppen waren mit einer Eisschicht überzogen. Stürze waren an der Tagesordnung. Das Ergebnis: Rettungsdienste, Kliniken und Arztpraxen waren am Limit. Tag für Tag waren hunderte Knochenbrüche, Platzwunden und Verstauchungen zu versorgen; in Einzelfällen kam es zu Hirnblutungen und sogar zu einer Querschnittslähmung.

Was in anderen Städten eine Formsache war – die begrenzte Freigabe des aus Umweltschutzgründen ansonsten für Privatleute verbotenen Streusalzes – geriet in Berlin zur Staatsaffäre. Erst nach Tagen und erst nachdem dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner der Zorn der Öffentlichkeit entgegenschlug, ordnete Verkehrssenatorin Ute Bonde eine Ausnahme wegen der extremen Glätte an.

Das nahm der Naturschutzbund Deutschland (NABU) zum Anlass, sich als Retter der Bäume, des Klimas, der Planetin und der Demokratie aufzuspielen. Der üppig aus öffentlichen Mitteln versorgte Verein klagte gegen die Verordnung. Nicht nur, weil ein paar Tage Nutzung von Streusalz Bäumen irreversible Schäden zufügen könnten, sondern auch, weil die Berliner Regierung damit „einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen“ hätte. „Wir leben in einer Demokratie, in der geltende Gesetze nicht einfach ausgehebelt werden dürfen.“ Das klingt, als hätten Wegner und Bonde einen Putsch inszeniert. Formal waren die Naturschützer im Recht, so das Verwaltungsgericht: Eine behördliche Befreiungsmöglichkeit sehe das Gesetz nicht vor. Zudem habe die Senatsverwaltung es versäumt, die sofortige Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung schriftlich zu begründen.

Steuervorteile für Rücksichtslosigkeit

De jure ist gegen das Vorgehen des NABU also nichts einzuwenden. Ihm steht das Klagerecht in solchen Fällen zu. Aber zur Klage verpflichtet war er auch nicht. Halbherzig bemüht der Verein sich jetzt um Schadensbegrenzung und beteuert, jeder Sturz sei auch aus seiner Sicht „einer zu viel“. Aber leider: „Die Schäden, die Streusalz in der Natur anrichtet, sind währenddessen irreversibel!“ Die Querschnittslähmung von einem der Unfallopfer übrigens auch.

Eine ähnliche Logik hatten bis vor kurzem auch die Klimakleber an den Tag gelegt. Natürlich, so versicherten sie treuherzig, wollten sie niemandem den Urlaub verderben oder medizinische Hilfe verweigern, aber leider mussten sie das eben doch tun. Sie konnten es einfach nicht weiter mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass politische Verantwortungsträger die verfassungsgerichtlich festgestellte, grundgesetzliche Pflicht zu Klima- und Umweltschutzmaßnahmen unbeachtet ließen. Und was ist schon das Leiden eines Einzelnen oder eine Einschränkung seiner Lebensqualität gegen das Schicksal der Natur und das Wohl des großen Ganzen?

Nach dem gleichen rabiaten Muster – Klima und Umwelt gehen vor, auch wenn es Arbeitsplätze, Wohlstandsverluste oder Leben und Gesundheit kostet – geht auch die Deutsche Umwelthilfe DUH vor. Sie erstritt vor kurzem vor dem Bundesverwaltungsreicht ein Urteil, nachdem es keine Spielräume für Kompromisse mehr gibt. Die Politik muss den Forderungen der Umweltverbände ab jetzt folgen, ohne dass sie noch Möglichkeiten für eine Revision hat – nicht einmal mehr durch andere Mehrheiten in den Parlamenten. Das Urteil des Gerichts in Leipzig ist völlig klar: Die Bundesregierung muss ein energisches Klimaschutzprogramm umsetzen, mit dem das Minderungsziel von 2030 eingehalten wird. Spielraum für Kompromisse gibt es nicht mehr, das Parlament und damit der Souverän kann daran nichts mehr ändern – es sein denn, über eine Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit. Das widerspricht eklatant der (Fehl-) Einschätzung von Friedrich Merz, der bei der Aufnahme der Klimaneutralität ins Grundgesetz im März 2025 noch behauptet hatte, dies schaffe keine grundlegende neue Verpflichtung, sondern diene vor allem der „Zweckbindung des Sondervermögens“.

Damit haben die Verbände es erst einmal geschafft, dass es keine politische Debatte mehr über ihre Forderungen geben kann: Sie sind zu höchstem Recht geworden und damit den demokratischen Verfahren entzogen.

Konfliktscheue als politisches Handlungsprinzip

Politik und Medien, aber auch große und kleine Unternehmen haben jahrelang eilfertig versucht, diesen Verbänden und ihren regelmäßig überzogenen Forderungen entgegenzukommen und sie mit Geld und Sonderrechten zu besänftigen, denn was sie tun, ist ja im Interesse von uns allen – so zumindest die weit verbreitete Wahrnehmung. Die Politik gestand ihnen das Verbandsklagerecht zu und ermunterte die Verbände damit, gegen jedes große und kleine Infrastrukturprojekt – von der Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs bis zum Neubau einer Bahnstrecke oder Stromtrasse – Einspruch einzulegen. Einsprüche, die oft genug nur mit Millionenzahlungen an die klagenden Verbände abgewendet werden können. Auf der Reeperbahn heißt so etwas Schutzgelderpressung. Auf diese Weise verteuern und verzögern NGOs inzwischen nahezu jedes Großprojekt: mal sind es Fledermäuse, mal Feldhamster, Eidechsen, Käfer, Schnecken oder seltene Pflanzen, wegen denen ein Kindergarten, eine Umgehungsstraße, ein Neubauviertel oder eine Klinik nicht gebaut werden darf.

Große Handelsketten wiederum überweisen seit Jahrzehnten jährlich Millionenbeträge an Vereine wie den NABU oder den WWF, damit die ihr Sortiment auf umweltpolitische Korrektheit durchforsten. Unternehmen wie Toyota oder die Telekom halfen dagegen der DUH, groß zu werden.

Seid verschlungen, Millionen!

Zusätzliche Mittel fließen von Privatleuten und Stiftungen aus aller Welt an den NABU, auch Stiftungen, die aus dubiosen Kanälen (wir berichteten) finanziert werden, gehören dazu, etwa die European Climate Foundation, die ClimateWorks Foundation oder die australische The Sunrise Project Inc. , die ebenso wie die zwei anderen Stiftungen maßgeblich aus dunklen US-Quellen finanziert wird.

Das ist aber noch längst nicht alles: Staatliche Mittel fließen aus Dutzenden Bundes- und Landesministerien sowie Bundesämtern. Allein das Land Berlin, gegen das der NABU jetzt wegen der Streusalzverfügung klagte, gab in den vergangenen Jahren vor allem über den Senat und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Millionenbeträge an den Verein.

Auch der Abmahn- und Klageverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) lässt sich vom Steuerzahler aushalten. Seit vielen Jahren fließt regelmäßig Geld aus dem Bundeshaushalt, vor allem vom Bundesumweltministerium. Doch Details bleiben wie so oft intransparent. Die Jahresberichte der Umwelthilfe geben geben keine genaue Auskunft wer den Verein in welcher Höhe finanziert. Ein paar Informationen finden sich zumindest im Lobbyregister des Bundestags: Allein 2024 flossen öffentliche Mittel von drei Bundesministerien, zwei Bundesämtern, aus sechs Landeshaushalten sowie der EU.

Insgesamt waren es zwischen ca. 2,6 und 2,8 Mio. Euro, die der Statt der DUH 2024 aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt hat. Ungefähr so viel, wie die DUH an Mitgliedsbeiträgen einnimmt. Hinzu kommen 3,9 Mio. Euro Einnahmen aus Abmahnungen, die die Umwelthilfe als „ökologische Marktüberwachung“ bezeichnet. Woher die übrigen 10 bis 15 Mio. Euro stammen (die Jahreseinnahmen beliefen sich auf insgesamt 24,3 Mio. Euro), darüber gibt der Verein keine Auskunft – was wiederum belegt, wie lasch die Transparenzverpflichtungen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft sind, deren Mitglied die DUH ist.

Nicht näher genannte Unternehmen gaben laut dem DUH-Finanzbericht 2024 offenbar knapp eine Million Euro. Über den Löwenanteil des Budgets heißt es im Transparenzregister lediglich, es handle sich um „Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen“. Erwähnt wird, dass das Bundesumweltministerium, das Bundesamt für Naturschutz, die Deutsche Postcode Lotterie und die European Climate Foundation „maßgeblich“ zum Haushalt beigetragen hätten.

Die dunklen Kanäle der European Climate Foundation wurden hier bereits beschrieben. Die den wenigsten bekannte Deutsche Postcode Lotterie gehört zur niederländischen Novamedia/Postcode Lottery Group, der weltweit drittgrößten Sozialstiftung nach der Bill & Melinda Gates-Stiftung und dem Wellcome Trust. Sie ist in fünf europäischen Ländern aktiv und will nach eigenen Angaben zu einer „gerechteren und nachhaltigeren Welt“ beitragen. Dazu unterstützt sie neben der Umwelthilfe auch Greenpeace oder den WWF mit bis zu 250.000 Euro jährlich.

Zivilgesellschafts-Industrie

Die Summen und Netzwerke allein dieser beiden Organisationen widerlegen die Mär von den zahnlosen und finanzschwachen Umweltschützern, die als David gegen den Goliath der „Industrielobby“ antreten und daher staatlich protegiert werden müssen. Sie zeigen aber auch, dass der Begriff der „Zivilgesellschaft“ völlig in die Irre führt, denn weder tragen einfache Bürger den Verein noch haben sie irgendein Mitspracherecht. 

Stattdessen hat sich eine Industrie herausgebildet, die durch öffentlichen Druck und dank reichlich fließenden Steuergeldern erfolgreich dafür gesorgt hat, dass unrealistische Ziele in Gesetze und sogar das Grundgesetz hineingeschrieben wurden, und die jetzt wiederum mit Unterstützung aus Steuermitteln und dank Sonderrechten wie dem Verbandsklagerecht versucht, diese Forderungen einzuklagen – ohne Rücksicht darauf, ob dabei die Demokratie und das Wohlergehen der tatsächlichen Zivilgesellschaft Schaden nimmt. Gemeinnützig ist daran gar nichts. Es kann daher nicht so weiter gehen, dass private Vereine, die Leib und Leben der Allgemeinheit gefährden, von dieser Allgemeinheit finanziell unterstützt werden. Und es ist ein Fehler, wenn der Gesetzgeber rabiat auftretenden Extremisten nachgibt und Gesetze verabschiedet, die sich als zerstörerisch für das Gemeinwesen und damit die Demokratie erweisen.

Ludger Weß