Halbgar: Reform des Verbandsklagerechts

Veröffentlicht: Juni 30, 2026

Die Waldschlößchenbrücke bei Dresden (im Bau, 2018); Foto: Bybbisch94, Christian Gebhardt, Lizenz CC BY-SA 4.0 Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International

Seit die Politik 2006 das Verbandsklagerecht bundesweit eingeführt hat, nutzten es NGOs systematisch, um zahlreiche wichtige Infrastrukturprojekte durch Einsprüche und Klagen jahrelang zu verzögern. Damit soll nun Schluss sein. Der Bundestag hat mit der Koalitionsmehrheit soeben eine Reform beschlossen, die die Realisierung wichtiger Maßnahmen für Verkehr, Energieversorgung, Klimaschutz und Ernährungssicherheit erleichtern soll. Doch das Gesetz hat zahlreiche Lücken, die die gute Absicht konterkarieren.

Umweltverbände haben Macht in Deutschland. Bei fast jedem wichtigen Infrastrukturprojekt der vergangenen Jahrzehnte haben BUND, NABU und andere Verbände durch Einsprüche und Klagen für Verzögerungen gesorgt, denn bislang haben Klagen eine aufschiebende Wirkung für die Projekte. Entsprechend führten die Klagen oft zu jahrelangen Verzögerungen selbst bei wichtigen Umwelt- und Klimaschutzprojekten wie etwa dem Ausbau von Stromtrassen oder bei Projekten, die den Schienenverkehr attraktiver machen sollten:

  • Elbquerung Dresden (Waldschlößchenbrücke): Baustopp und zwei Jahre Verzögerung
  • Elbvertiefung Hamburg: zehn Jahre Verzögerung
  • Suedlink-Stromtrasse: sechs Jahre Verzögerung
  • Fehmarnbelt-Tunnel: zwei Jahre für die Straßentrasse, mehr als drei für den Schienenweg. 

Meistens genehmigten Gerichte die Vorhaben am Ende des Instanzenwegs unter Auflagen. Manchmal legten die Konfliktparteien die Einwände außergerichtlich bei, nachdem die Antragsteller Ausgleichszahlungen an Projekte der Kläger gezahlt hatten. Erfolgreich verhindern konnten NGOs nur wenige, zumeist kleinere Projekte. Ausschlaggebend dafür waren in der Regel nicht erfolgreiche Klagen, sondern die Tatsache, dass die Projektträger entnervt aufgaben. Die Verzögerungen hatten die Vorhaben unrentabel gemacht.

Damit soll nun Schluss sein. In der vergangenen Woche beschloss der Bundestag in dritter Lesung ein Gesetz, wonach bei wichtigen Infrastrukturprojekten laufende Klageverfahren in Zukunft keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Zu diesen Projekten gehören Vorhaben aus den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation sowie zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur Ernährungssicherheit. Ohne diese aufschiebende Wirkung dürften viele NGOs das Interesse an diesen Klagen verlieren.

Neu ist auch, dass Organisationen nur noch dann klagen dürfen, wenn sie sachlich und räumlich betroffen sind. Die Kläger müssen zudem ab sofort Tatsachen und Beweise selbst vorlegen und ihre Klage von Anfang an sehr gut begründen. Anders als früher können sie weniger auf gerichtliche Ermittlungen setzen. Ebenfalls neu ist, dass die Anerkennung als klageberechtigte Umweltvereinigung auf fünf Jahre befristet wird. Danach muss sie der entsprechende Verband neu beantragen.

Intransparenter Klägerkreis möglich

Andererseits ermöglicht die Novellierung jetzt mehr Verbänden, Klagen einzureichen und erweist der Transparenz zudem einen Bärendienst. Denn gestrichen bzw. aufgeweicht haben Parlament und Bundesregierung die so genannte Binnendemokratie-Klausel. Bislang war eine NGO nur dann klageberechtigt, wenn dort jede Person Mitglied werden konnte. Die neue Regelung sieht dagegen vor, dass auch Stiftungen klagen können, also Vereinigungen, die keine klassische Mitgliederstruktur haben. Sie stehen nicht jedermann offen, werden meist nur von sehr wenigen Personen getragen und sind häufig intransparent finanziert. 

Stiftungen müssen ihren Jahresabschluss oder die Jahresrechnung nicht veröffentlichen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Spender namentlich zu veröffentlichen. Eine Stiftung kann zudem auch anonyme Spenden entgegennehmen. Auch das ab 2028 geplante zentrale Stiftungsregister wird weder Finanzdaten noch Spender und Einnahmequellen listen. Damit passt die Regierung das Verbandsklagerecht an die so genannte Aarhus-Konvention an, ein Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Dazu ist die Regierung also verpflichtet; andererseits versäumt der Gesetzgeber es bislang, gesetzliche Transparenzpflichten für Stiftungen zu schaffen.

Abgelehnte Änderungswünsche

Die AfD hatte einen Änderungsantrag vorgelegt, um das Klagerecht auf Organisationen zu beschränken, die nicht durch staatliche Mittel finanziert werden. Denn durch eine staatliche Finanzierung von NGOs bestehe die Gefahr, dass diese „nicht mehr unabhängig agieren, sondern als verlängerter Arm der Exekutive fungieren“. Dies könne dazu führen, “dass Klagen … politisch im Sinne der jeweiligen Regierung instrumentalisiert werden, um eine Agenda durchzusetzen, die die Regierung allein mit der Kraft des besseren Arguments nicht durchsetzen könnte“. Auch sollte festgelegt werden, welche Zuwendungen und Spenden diese Vereinigungen annehmen dürfen und welche nicht, um Einflüsse durch ausländische und intransparente Spender zu verhindern.

Dieser Antrag wurde ebenso abgelehnt wie ein Entschließungsantrag der Grünen, der der Bundesregierung vorwarf, die befristete Anerkennung von Umweltverbänden stelle eine „bürokratische Drangsalierung“ dar. Besonders harsch kritisierte die Grünen-Fraktion den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen. Dabei waren es die Grünen, bzw. der damalige grüne Bundeswirtschaftsminister Habeck, der aus Verärgerung gegen die Verzögerungen von Projekten zu Wind- und Solarenergiegewinnung eine Reform auf den Weg brachte, um den Einfluss von klagenden Umweltverbänden zu beschneiden.

Einzelne Naturschutzverbände haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz juristische Schritte zu prüfen. Es sei ein „Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat“. Ob das Gesetz also Bestand hat, ist derzeit ebenso unklar wie die erhoffte Wirkung. Wir bleiben dran.

Ludger Weß