Mit Anthroposophie gegen die parlamentarische Demokratie

Veröffentlicht: Juli 19, 2026

Trojanisches Pferd: Zwei vermeintliche „Volks“-Initiativen gehen in Wirklichkeit von Organisationen und Einzelpersonen aus, die die parlamentarische Demokratie zugunsten einer gut ausgestatteten Zivilgesellschafts-Industrie systematisch schwächen wollen.

Ein Zusammenschluss zahlreicher NGOs will verhindern, dass die Hamburger Bürgerschaft das Volksabstimmungsgesetz reformiert, mehr Transparenz schafft und den Einfluss ausländischer Investoren begrenzt. Diesen Bedarf sieht die Politik fraktionsübergreifend nach den schlechten Erfahrungen mit den beiden Volksbegehren im vergangenen Jahr. Dagegen machen jetzt bestens vernetzte Aktivisten mobil, die ihre eigenen Vorstellungen von Demokratie mithilfe von zwei neuen Volksbegehren durchsetzen wollen. Hinter der vermeintlichen Graswurzelbewegung steckt eine finanziell gut ausgestattete und teilweise öffentlich finanzierte Zivilgesellschafts-Industrie. Sie möchte Parlamente entmachten und gut organisierten Minderheiten entscheidenden Einfluss auf die Gesetzgebung verschaffen. Die Spuren reichen bis zur EU-Kommission und Organisationen, die der Anthroposophie nahestehen.

In Hamburg ist die Demokratie in Gefahr – jedenfalls nach Ansicht von Aktivisten, die derzeit mit dem Slogan „Demokratie schützen“ Unterschriften für zwei neue „Volksinitiativen“ sammeln. Der Senat mache „offen Stimmung gegen Volksinitiativen“ und plane, deren Finanzierung zu erschweren. In einem Offenen Brief fordern sie die Hamburgische Bürgerschaft auf, „die geplanten Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes nicht weiterzuverfolgen“. Aber es soll nicht alles beim Alten bleiben. Stattdessen sollen NGOs aus dem In- und Ausland noch mehr Macht und Einfluss bekommen, indem es ihnen erlaubt wird, per Volksabstimmung sogar bereits beschlossene Gesetze zu kippen – mit einem Quorum von gerade einmal 20 Prozent der Wahlberechtigten. Die dazu passenden Voraussetzungen wollen die Initiatoren gleich mit schaffen: Sie wollen erreichen, dass die Finanzierung der jeweiligen Akteure intransparent bleibt. Ferner soll dem Senat untersagt werden, „mit staatlichen Mitteln gegen das Ergebnis lobbyieren“ zu dürfen. 

Doch der Reihe nach. Zu den Initiatoren der neuen Volksinitiativen gehören Pressemitteilungen zufolge Manfred Brandt, Angelika Gardiner und Otto-Michael Dülge. Gardiner ist langjähriges Mitglied, Brandt sogar Mitgründer des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“. Brandt setzt sich seit Jahrzehnten für direkte Demokratie ein und lehnt die repräsentative Demokratie offensichtlich weitgehend ab. Als 2016 eines seiner zahlreichen Volksbegehren vom Hamburgischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde und die Richter der parlamentarischen Demokratie einen eindeutigen Vorrang vor der direkten Demokratie einräumten, wertete er dies als „Heiligsprechung der Parteiendemokratie und des repräsentativen Systems“. Brandt setzt auf „das direkte Machtwort des Volkes“, um die „Auswüchse“ des Parlamentarismus zu beschneiden (S. 40f.). Auch seine zwei Mitstreiter sind Veteranen der „Volksdemokratie“ und waren an den meisten Hamburger Volksinitiativen, -begehren und -entscheiden der vergangenen Jahrzehnte beteiligt. Hinter dem Trio steht wie auch bei ihren früheren Aktivitäten eine wie geölt laufende Koalition von weiteren Initiativen, Vereinen und Firmen, die jetzt Hamburgs Medien und Öffentlichkeit mit ihrer Sicht der Dinge überziehen, um die Reform des Hamburger Volksabstimmungsgesetzes zu verhindern.

Hamburger Volksentscheide

1. Schritt: Volksinitiative -> notwendig sind mind. 10.000 Unterschriften; falls erfolgreich

2. Schritt: Volksbegehren -> innerhalb von 3 Wochen mind. Unterschriften von 1/20 der Wahlberechtigten (ca. 67.000); falls erfolgreich 

3. Schritt: Beratung des Anliegens in der Bürgerschaft. Wird das Volksbegehren nicht übernommen oder in Verhandlungen mit den Initiatoren keine Einigung erzielt, kommt es zum

4. Schritt: Volksentscheid -> für seine Annahme gelten unterschiedliche Quoren, abhängig davon, ob die Abstimmung am Tag einer Wahl oder an einem separaten Termin stattfindet oder es sich um eine Verfassungsänderung handelt. Bei separaten Abstimmungen gilt als der Volksentscheid als angenommen, wenn die Mehrheit der Teilnehmer und mind. 1/5 der Wahlberechtigten zustimmen (ca. 265.000). Dies gelang zuletzt bei sogenannten Zukunftsentscheid

Mehr Macht den NGOs…

Anlass für die Aufregung der Vereine ist eine fraktionsübergreifende Initiative in der Hamburger Bürgerschaft durch SPD, Grüne und die CDU, die das Hamburger Volksabstimmungsgesetz ändern möchte. Vorausgegangen waren Enthüllungen, wonach die zwei letzten Volksentscheide in Hamburg (zum Grundeinkommen und zum Zukunftsentscheid) keine Graswurzelbewegungen waren, sondern wesentlich von großen Akteuren, zum Teil unter Beteiligung ausländischer Stiftungen getragen wurden. Wir berichteten hierhier und hier

Die geplante Reform des aus den 1990er Jahren stammenden Hamburger Volksabstimmungsgesetzes zielt auf mehr Transparenz. Das für die Abwicklung zuständige Landeswahlamt soll mehr Fragerechte erhalten und der Senat soll das Recht eingeräumt bekommen, sich zu den Volksbegehren zu äußern. Zudem sollen die beteiligte Interessengruppen zukünftig ihre Finanzquellen von Anfang an offenlegen und nicht erst drei Monate nach Abstimmung und Auszählung der Stimmen. Eine Beteiligung von Spendern von außerhalb der EU will die Bürgerschaft verbieten.

Gegen all diese Pläne polemisiert nun die Initiative mit dem Namen „Demokratie schützen – Faire Volksabstimmungen“. Sie möchte nicht nur die Reform des Volksabstimmungsgesetzes verhindern, sondern dem Senat zudem untersagen, sich zukünftig zu Volksbegehren zu äußern und Kritik oder Empfehlungen abzugeben: „Öffentliche Mittel dürfen nicht eingesetzt werden, um das Abstimmungsverhalten einseitig zu beeinflussen.“

Mit dem zweiten Volksbegehren „Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“ möchte das Bündnis die Möglichkeiten der direkten Demokratie noch erweitern und großen Organisationen aus dem In- und Ausland erlauben, auf dem Umweg über ein Volksbegehren ein Vetorecht zu erstreiten, mit dem bereits beschlossene Gesetze wieder gekippt werden können: „Die Wahlberechtigten können gegen bestimmte von der Bürgerschaft beschlossene Gesetze ein Veto einlegen. Ein Gesetz tritt nicht vor Ablauf von drei Monaten nach seiner Verkündung in Kraft. (…) Innerhalb dieser Frist können zweieinhalb Prozent der Wahlberechtigten ein Referendumsbegehren stellen und damit verlangen, dass über das Gesetz eine Volksabstimmung durchgeführt wird. Kommt das Referendumsbegehren nicht zustande, tritt das Gesetz in Kraft. Kommt es zustande, tritt das Gesetz nicht vor Durchführung des Referendums in Kraft.“ Heißt konkret: Die Unterschriften von ca. 33.000 Wahlberechtigten (2,5 Prozent) reichen aus, um ein Gesetz zu stoppen, bis ein Bürgerentscheid darüber stattgefunden hat. Für den Erfolg des Bürgerentscheids bräuchte es wiederum nur etwas mehr als 260.000 Unterschriften. Diese Stimmen hätten bei der letzten Bürgerschaftswahl etwa 10 Prozent der abgegebenen Stimmen entsprochen. Mehrheiten sehen anders aus.

… bei zugleich geringerer Transparenz

Die „Fairness“-Initiative meint unter anderem, NGOs dürften „Einnahmequellen, auf die sie zur Durchführung ihrer Arbeit angewiesen sind, nicht entzogen werden“, weil sie „keine staatliche Finanzierung“ erhielten. Besonders aberwitzig: „Für Spenden, Transparenz und Rechenschaft dürfen an die Initiativen keine strengeren Anforderungen gestellt werden als an politische Parteien“, heißt es in dem Gesetzesentwurf der Initiative. Das klingt, als ginge der Gesetzentwurf der Bürgerschaft über die Anforderungen des Parteiengesetzes hinaus. In Wirklichkeit jedoch will die Initiative Zuwendungen erlauben, die im Parteiengesetz strengstens verboten sind. Das untersagt nämlich zum Beispiel die Entgegennahme von Spenden von gemeinnützigen bzw. politischen Stiftungen sowie ausländischen Spenden und verlangt die Offenlegung von Finanziers, die pro Jahr mehr als 10.000 Euro gespendet haben. Davon wollen die Drahtzieher der neuerlichen Volksinitiativen nichts wissen.

Die Begründung für eine Fortsetzung der Intransparenz lieferte der Verein „Mehr Demokratie“ schon während einer Anhörung im Juni 26: Wer mehr Transparenz wolle, müsse die „finanzielle und organisatorische Ausstattung verbessern“, so Helena Peltonen-Gassmann, Mitglied im Landesvorstand Hamburg. „Statt Volksinitiativen weitere kostenintensive Bürokratiepflichten aufzuerlegen, sollte der Gesetzgeber für eine auskömmliche Finanzierung der direkten Demokratie aufkommen“. Schließlich „kosten Stimmen Geld“. Mit anderen Worten: Die Aktivisten möchten weiterhin größere Summen von NGOs wie Campact, von Millionärsstiftungen und Investoren aus dem Ausland entgegennehmen können, um als vermeintliche Zivilgesellschaft die öffentliche Meinung mit Plakataktionen und Werbung beeinflussen und die Drückerkolonnen bezahlen zu können, die ihnen die Unterschriften einsammeln.

Hinter der vermeintlichen Graswurzelbewegung für mehr Demokratie steht ein eng verflochtenes professionelles Netzwerk, das sehr schnell für Infrastruktur, Expertise und finanzielle Unterstützung sorgt.

Das immer gleiche Netzwerk 

Hinter den drei altbekannten Aktivisten, die die beiden neuen Volksinitiativen ebenso wie zahlreiche andere zuvor initiiert haben, steht laut Impressum die gemeinnützige Berliner openPetition gGmbH, die im Juni 2021 von Campact e.V. und dem jetzigen Geschäftsführer Jörg Mitzlaff gegründet wurde. Die Firma ist nach eigenen Angaben seit 2020 finanziell unabhängig von Campact und erhielt 2024 ca. 1,7 Mio. Euro an Spenden und Förderbeiträgen. Mitzlaff ist zugleich Vorsitzender des Hamburger Vereins Abstimmung21 e.V., der die beiden geplanten neuen Hamburger Volksbegehren ebenfalls unterstützt. Dieser Verein veröffentlicht keine Jahresberichte und ist auch kein Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ). Das Haushaltsvolumen des Vereins ist daher unbekannt. Aus den Jahresberichten von „Mehr Demokratie“ geht jedoch hervor, dass Abstimmung21 mehrfach mit namhaften Beträgen unterstützt wurde (2020 rund 218.700 Euro; 2021 knapp 42.000 Euro). Auch personell gibt es enge Verflechtungen – auch zu anderen an der Initiative beteiligten Organisationen wie innnit und Omnibus für Demokratie (s.u.). Bekannt ist auch, dass die laufende Arbeit von der „Dachstiftung für individuelles Schenken“ der GLS Treuhand gefördert wird. GLS steht für Gemeinschaftsbank für Leihen und Schenken, ein Konstrukt, das dem Spektrum der anthroposophischen Weltanschauung zuzuordnen ist. Die Anthroposophie geht auf den Esoteriker Rudolf Steiner zurück und setzt sich im Rahmen ihres Gesellschaftskonzepts der Dreigliederung für direkte Demokratie ein. Die „repräsentative Parteienherrschaft“ wird abgelehnt. Ziel ist es, „die Parteiherrschaft mit ihren abstrakten Parteiprogrammen abzuschaffen“.

Die maximal intransparente Dachstiftung der GLS ermöglicht es Menschen und Initiativen durch einen unkomplizierten rechtlichen Rahmen, eigene Stiftungsfonds einzurichten und so gemeinnützige Projekte finanziell zu unterstützen. Anstatt eine eigene, bürokratisch aufwändige Stiftung ins Leben zu rufen, nutzen Stifter die bestehende Struktur der Dachstiftung. Wer also genau hinter Abstimmung21 steckt, bleibt im Dunkel.

Bündnis Vetorecht

Zentrales Instrument zur Durchsetzung der beiden neuen Volksinitiativen ist das „Bündnis Vetorecht“. Die Beteiligten bezeichnen es als „Zusammenschluss von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die für Demokratie und Beteiligung brennen“.

Mit dabei sind neben den beiden Mitzlaff-Vereinen openPetition und Abstimmung21 auch die gemeinnützige GmbH Omnibus für direkte Demokratie aus Hattingen, die Kampagnenplattform innn.it e.V. aus Berlin, Mehr Demokratie e.V. und Democracy International e.V. (Köln).

Innnit finanziert sich nach eigenen Angaben komplett aus Spenden (Einnahmen 2024: 2,28 Mio. Euro). Kenner der NGO-Szene wissen: Innnit hieß früher change.org. Nachdem das Finanzamt dem Verein die Gemeinnützigkeit versagt hatte, gründeten die Initiatoren die Organisation neu unter dem Namen Innnit. Auch dieser Verein hat jedoch nach Streitigkeiten mit dem Berliner Finanzamt um die Neutralitätsvorgaben seine Gemeinnützigkeit inzwischen aufgeben müssen.

Wer die Omnibus gGmbH genau finanziert, ist unklar, denn auch von ihr gibt es weder Jahres- noch Finanzberichte. Der Verein ist durch seinen Gesellschafter und Gründer Johannes Stüttgen der Anthroposophie zuzuordnen, die sich traditionell stark für Volksabstimmungen und direkte Demokratie engagiert. Der Verein „Mehr Demokratie“ bezeichnet Omnibus als „die bis heute wichtigste Partnerorganisation von Mehr Demokratie“. Gefördert wird auch dieser Verein durch die GSL Treuhand, seit 2008.

Auch Mehr Demokratie besitzt starke anthroposophische Wurzeln über den Gründerkreis, verschiedene Kuratoriumsmitglieder bis zu seiner heutigen Vorstandssprecherin Claudine Nierth. Sie war 1997 eine der drei Initiatoren des ersten Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Hamburg“ und danach an der Gründung des Omnibus-Vereins beteiligt. Nierth ist zugleich Sprecherin des Aufsichtsrats der anthroposophischen GLS Treuhand e.V..

Mehr Demokratie hatte 2023 ein Jahresbudget von knapp drei Mio. Euro, 2024 waren es ca. 3,8 Mio. Euro. Der Verein nennt in den Jahresberichten keine vollständige Liste aller Spender, bezeichnet aber die Schöpflin-Stiftung als langjährigen Förderpartner. Das Lobbyregister beim Deutschen Bundestag nennt für 2024 ca. 130.000 bis 160.000 Euro und für 2025 ca. 120.000 bis 150.000 Euro Zuschüsse der Öffentlichen Hand für diverse Projekte sowie für 2025 eine Förderung der Robert-Bosch-Stiftung (840.001 bis 850.000 Euro) und der GLS Treuhand e.V. (250.001 bis 260.000 Euro). 2024 erhielt der Verein zwischen 450.000 und 460.000 Euro von Campact für die Organisation der Demonstrationen „Rechtsextremismus stoppen – Demokratie verteidigen“ im Juni 2024.

Democracy International ist ebenfalls ein finanzielles Schwergewicht und unterhält mittelbare Beziehungen zur Anthroposophie über Mitgliedsorganisationen, personelle Traditionslinien und einzelne Förderer. Mehr Demokratie war als Gründungsmitglied am Aufbau wesentlich beteiligt und Omnibus ist eigenständiges Organisationsmitglied. Förderer mit Beziehungen zur Anthroposophie sind die Schweizer Demokratie Stiftung und ihr Ableger, die Europäische Demokratie Stiftung mit Sitz in Bochum unter dem Dach der GLS-Dachstiftung sowie die GLS Treuhand selbst. Weitere Mittel kommen von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Deutschen Postcode Lotterie und dem Deutsch-Französischen Jugendwerk OFAJ/DFJW (Vorsitz: die Bundesfamilienministerin Karin Prien sowie die französische Jugend- und Sportministerin Marina Ferrari). Laut Lobbyfacts hatte Democracy International 2024 ein Budget von rund 865.000 Euro.

Schaut man also genau hin, handelt es sich auch bei den jüngsten Volksinitiativen nicht um eine Graswurzelbewegung, sondern um den immer gleichen Personenkreis, der in zahlreichen Organisationen aktiv ist und so den Anschein eines „breiten Bündnisses“ erweckt.

Fazit

Die Initiativen „Demokratie schützen“ und „Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“ präsentieren sich als Verteidiger der direkten Demokratie gegen einen angeblich feindseligen Senat. In Wahrheit kämpfen sie gegen elementare Transparenzregeln, die längst für politische Parteien gelten: frühe Offenlegung von Spendern und das Verbot nicht-EU-finanzierter Kampagnen.

Stattdessen soll es bei Intransparenz bleiben, während zusätzliche Befugnisse in Form eines Vetorechts gegen bereits beschlossene Gesetze eingeführt werden sollen – mit Quoren, die gut organisierte und finanzstarke Netzwerke problemlos mobilisieren können.

Hinter den Initiativen steht kein breites Graswurzelbündnis, sondern ein professionelles Geflecht aus Vereinen, gemeinnützigen GmbHs und Stiftungen mit anthroposophischen Wurzeln, teils erheblich finanziert mit staatlichen Mitteln sowie Spenden von großen Stiftungen und undurchsichtigen Dachstiftungen.

Wer „keine strengeren Regeln als für Parteien“ fordert, aber gleichzeitig die Mindeststandards des Parteiengesetzes ablehnt, betreibt keine Demokratisierung, sondern die systematische Schwächung der parlamentarischen Demokratie zugunsten einer gut ausgestatteten Zivilgesellschafts-Industrie. Die Parole „Demokratie schützen“ dient hier vor allem dem Schutz von Einfluss ohne Verantwortung.

Dieses Netzwerk plant eine arglistige Täuschung der Hamburger Bürgerinnen und Bürger. Die Vereine, hinter denen trotz ihrer vielfältigen Bezeichnungen immer die gleichen Namen stehen, möchten nicht nur, dass alles beim Alten bleibt und seine Initiativen weiter Astroturfing betreiben können, sondern sie wollen sicherstellen, mithilfe finanzkräftiger Stiftungen aus dem In- und Ausland (gern auch mittelbar über öffentliche Gelder) die Möglichkeit zu haben, die parlamentarische Demokratie zu unterlaufen und demokratisch gefällte Entscheidungen per Plebiszit rückgängig machen können.

Das Netzwerk der „direkten Demokratie“

Die an den beiden Hamburger Volksinitiativen beteiligten Organisationen bilden ein eng geflochtenes,Netzwerk zur Förderung direkter Demokratie, Bürgerbeteiligung und Volksentscheide. Sie arbeiten in wechselseitigen strategischen Allianzen zusammen, teilen ideelle Wurzeln und sind personell sowie finanziell stark miteinander verknüpft.

  • Mehr Demokratie e.V. wurde 1988 (zunächst als „IDEE“) gegründet. Mitgründer war unter anderem Daniel Schily. Es ist der bundesweit größte Fachverband für direkte Demokratie in Deutschland und agiert meist als treibende Kraft und administratives Zentrum des Netzwerks.
  • Der OMNIBUS für Direkte Demokratie ist eine eng verbundene, fahrende Bürgerinitiative. Seit 1987 wirbt er auf Marktplätzen für Volksabstimmungen und versteht sich im Sinne von Joseph Beuys als rollendes Kunstwerk („Soziale Plastik“).
  • ABSTIMMUNG21 ist ein im Jahr 2021 gegründeter, gemeinnütziger Trägerverein. Er wurde maßgeblich von Mehr Demokratie, dem OMNIBUS und weiteren Partnern initiiert, um selbstorganisierte, informelle „Probe-Volksabstimmungen“ parallel zu echten Wahlen in Deutschland durchzuführen. Träger bzw. enge Partner waren bzw. sind unter anderem: Omnibus für direkte Demokratie, Mehr Demokratie e.V., Democracy International, openPetition und weitere Organisationen. 
  • Democracy International e.V.: 2011 gründete ein Personenkreis aus dem Umfeld von Mehr Demokratie den Verein als internationales Netzwerk. Es hebt die Initiativen auf die europäische und globale Ebene. Mehr Demokratie und der OMNIBUS sind formelle Organisationsmitglieder von Democracy International.

Zusammen bilden diese Akteure die politische Speerspitze für das Ziel, Volksentscheide im deutschen Grundgesetz zu verankern (z. B. im Rahmen ihrer gemeinsamen Kampagne „Wir wollen abstimmen“) oder den jüngsten Volksinitiativen in Hamburg.

Die Europäische Stiftung Demokratie und die Schweizer Stiftung Demokratie (Swiss Democracy Foundation) sind Schwesterorganisationen und fungieren primär als finanzielle Förderer, Netzwerkknoten und rechtliche Rückgrat-Strukturen für die oben genannten operativen Vereine.Die Europäische Demokratie Stiftung finanzierte beispielsweise federführend das „Initiativenhaus für Menschenrechte und Demokratie“ in Köln, in dem wiederum Büros von Mehr Demokratie und Democracy International untergebracht sind. Die Schweizer Stiftung Demokratie bündelt Gelder und Know-how aus der Schweiz und steuert diese in globale Projekte von Democracy International ein (wie den Direct Democracy Navigator).

Die personelle Klammer: Die wichtigste Verbindungsperson ist der Unternehmer und Aktivist Daniel Schily. Er war Mitbegründer von Mehr Demokratie, sitzt im Vorstand von Democracy International und ist gleichzeitig der Gründer bzw. ein maßgeblicher Akteur und Geldgeber hinter der Europäischen Demokratie Stiftung sowie der Schweizer Demokratie Stiftung. Schily ist Mitbesitzer des Technologiekonzerns Voith mit Stammsitz in Heidenheim an der Brenz. Er engagiert sich ferner massgeblich in den Landwirtschafts- und Sozialbetrieben des Hofgutes Rengoldhausen am Bodensee, einem der ältesten Demeter-Höfe der Welt.

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Ludger Weß