Campact beißt zurück

Veröffentlicht: Januar 23, 2026

Christoph Bautz von Campact beim Klimastreik von Fridays For Future, 24.09.21; Foto: Stefan Müller (climate stuff); Creative Commons Attribution 2.0 Generic

Der konservativen Denkfabrik R21 sollen nach dem Willen von Campact sowohl die staatlichen Gelder als auch die Gemeinnützigkeit gestrichen werden. Die linke Kampagnenorganisation hat damit einen Punkt. Denn dass gemeinnützige NGOs keine Parteipolitik betreiben dürfen, gilt für Links wie Rechts gleichermaßen. Dass der Vorstoß jedoch ausgerechnet von Campact kommt, ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten, denn die Organisation widerspricht damit ihren eigenen Aktivitäten und Zielen.

Damit war über kurz oder lang zu rechnen: Dass das Berliner Finanzamt der linken Campact im Jahr 2019 die Gemeinnützigkeit entzogen hat, weil der Verein „überwiegend allgemeinpolitisch tätig“ sei, haben die Aktivisten nie überwunden.

Nun sieht Campact offenbar die Chance, dafür zu sorgen, dass die Finanzbehörden auch der politischen Konkurrenz genau die finanziellen Vorteile streichen, die sie für sich selbst seit Jahren nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Bei der Frankfurter Anwaltskanzlei Winheller hat die Organisation ein Gutachten in Auftrag gegeben, das jetzt – welch Wunder – zu dem Schluss kommt, dass R21 „in wesentlichen Teilen faktisch wie eine Partei“ agiere, „ohne formal den Status einer Partei im Sinne des Parteiengesetzes zu besitzen“. Die Förderung untergrabe „die vom Gesetzgeber beabsichtigte Unterscheidung zwischen steuerlich geförderten gemeinnützigen Zwecken und der strenger regulierten Parteienarbeit“. Prompt fordern die Aktivisten nun, dass R21 sowohl die Gemeinnützigkeit als auch die direkte staatliche Unterstützung (zwei Millionen Euro in vier Jahren) entzogen wird.

Mal abgesehen vom typisch arrogant-aktivistischen Ton, den Campact wie üblich anschlägt, hat der Verein damit einen Punkt. Denn in welchem Umfang gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen politisch tätig werden dürfen, ist eben keine Frage von Links oder Rechts, sondern von Gesetzen und entsprechenden Urteilen.

Bereits in seinem Urteil vom 10. Januar 2019 gegen die globalisierungskritische NGO Attac (Az. V R 60/17) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) enge Grenzen für die politische Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen festgelegt. Der BFH stellte klar, dass reine Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung keinen eigenständigen gemeinnützigen Zweck darstellt. Solche Aktivitäten seien nur dann steuerlich begünstigt, wenn sie unmittelbar einem der in § 52 Abs. 2 AO explizit genannten Zwecke dienen. Politische Bildung als gemeinnütziger Zweck erfordere „geistige Offenheit“ und parteipolitische Neutralität. Sie darf nach Ansicht des BFH nicht mit eigenen Positionen verknüpft werden, um die öffentliche Meinung im Sinne der Organisation zu formen, sondern muss sachlich und ausgewogen bleiben.

Ob es R21 gelingen wird, Ausgewogenheit, geistige Offenheit, vor allem aber parteipolitische Neutralität überzeugender zu belegen als Attac und Campact vor einigen Jahren, dürften Beobachter mit Spannung verfolgen. Spontan jedenfalls gab sich R21 optimistisch: „Anders als Campact beachten und erfüllen wir präzise sämtliche Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung, weshalb das Finanzamt nie etwas zu beanstanden hatte“, schrieb die von Kristina Schröder und Andreas Rödder 2021 gegründete Organisation am Freitag auf X. Die NGO-Szene darf gespannt sein, wie lange das noch so sein wird, denn dem Rechtsgutachten von Campact könnte ja durchaus schon bald eine Klage folgen.

Campact – scheinheilig und politisch aktiv wie kaum eine andere NGO

Ob Campact die juristischen Schritte wirklich gehen wird, dürfte sich die NGO selbst allerdings sehr gut überlegen. Denn während sie die politische Tätigkeit und staatliche Unterstützung von R21 mit harschen Worten kritisiert („Spahns Millionen gegen die Brandmauer“), setzt sie sich an anderer Stelle und natürlich im eigenen Interesse genau dafür ein: Gemeinsam mit rund 220 anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen engagiert sich Campact seit Jahren bei der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Wie der Name schon vermuten lässt, hat dieser Zusammenschluss von NGOs vor allem ein Ziel: Das Gemeinnützigkeitsrecht so zu liberalisieren, dass politische Aktivitäten kaum noch Grenzen unterliegen. Oder anders gesagt: Campact fordert seit Jahren und mit vielfältigen Aktivitäten genau das, was sie R21 nun vorwirft.

Auch aus einem anderen Grund ist der jetzige Vorstoß von Campact an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten: Da die Aktivistenorganisation aus Berlin nicht mehr gemeinnützig ist, nutzt sie ihren so gewonnen Freiraum maximal aus. Campact mischt sich nicht nur so intensiv wie kaum eine andere deutsche NGO in politische Entscheidungen ein, sondern sie finanziert bei Landtagswahlen sogar vollkommen offen Kandidaten einzelner Parteien. Das ist dank fehlender Gemeinnützigkeit legal – und doch höchst zweifelhaft. Denn die Organisation schweigt völlig zur Frage, aus welchen Quellen die mehreren hunderttausend Euro stammen, mit denen Campact zum Beispiel 2024 Kandidaten von SPD, Grünen und Linken bei ostdeutschen Landtagswahlen unterstützte. Ein Vorgehen, das politischen Parteien in Deutschland ausdrücklich verboten ist, um zu verhindern, dass mächtige Geldgeber anonym Einfluss nehmen können auf die deutsche Politik.

Auch 2026 wird sich Campact, in deren Satzung explizit steht, dass sie „grundsätzlich parteipolitisch neutral“ sei, massiv in den deutschen Wahlkampf einmischen. Erst vor wenigen Wochen sammelten die Aktivisten innerhalb kürzester Zeit mehr als eine Million Euro für ihren NoAfD-Fonds ein. Das Geld soll bei den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowohl gezielt in Kandidatinnen und Kandidaten linker Parteien als auch gegen die AfD investiert werden. Zu seinen Geldgebern schweigt sich der Verein jedoch aus. Auf verschiedene Fragen dazu erhielt die ITD keine einzige Antwort.

Mit der finanziellen Transparenz ist es bei Campact wie bei vielen anderen vergleichbaren NGOs ohnehin so eine Sache. Auf ihrer Website singt der Verein naturgemäß das hohe Lied der Transparenz: „Wir stehen für Transparenz“ heißt es da. Die Organisation sei „Teil der Initiative Transparente Zivilgesellschaft“. Und „mit unserem Transparenzbericht legen wir jedes Jahr unsere Einnahmen und Ausgaben offen“.

Wer jedoch einen Blick in den Transparenzbericht 2024 wirft, stellt schnell fest: Zumindest mit der finanziellen Transparenz ist es bei Campact überhaupt nicht weit her. Trotz Einnahmen von knapp 29 Millionen Euro (Campact-Verein und Campact-Stiftung zusammen), nennt die Organisation nicht einen einzigen ihrer Spender beim Namen. Jede einzelne Spende bleibt anonym. Selbst mögliche Großspender, die unterhalb von zehn Prozent der jährlichen Einnahmen von Campact bleiben, müssen nicht damit rechnen, dass ihr Name irgendwo auftaucht. Lasche Vorschriften sowohl im deutschen Lobbyregister als auch bei der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) machen es möglich. Und so muss der geneigte Beobachter leider zu dem Schluss kommen, dass auch das jetzige juristische Gutachten ins übliche Gebaren von Campact passt: An andere immer höchste Ansprüche stellen, aber für sich selbst die Latte so tief wie möglich legen.

Redaktion