„Der Staat hat sich rauszuhalten“

Veröffentlicht: Januar 11, 2026

Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg; Foto: privat

Daniel Günther, amtierender Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, äußerte sich in der ZDF-Talkshow "Markus Lanz" am 6. Januar 2026 ausführlich zu den Themen Meinungsfreiheit, Online-Portale und soziale Medien und plädierte für staatliche Eingriffe. Die in diesem Kontext gestellte Frage von Markus Lanz: "Okay, also was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde, wir müssen das regulieren, wir müssen es notfalls zensieren und in Extremfall sogar verbieten?" beantwortete er mit einem klaren: "Ja." Günther kritisierte weiter, dass gewisse Journalisten "Meinungsmache" betreiben würden und griff namentlich das Portal "Nius" an, das aus seiner Sicht "vollkommen faktenfrei" berichten würde. Dennoch erweckten die dort schreibenden Journalisten den Eindruck, "als wäre das sozusagen im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, was man in diesem Land sagen darf." ITD-Redaktionsleiter Ludger Weß sprach darüber mit Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg.

ITD: Daniel Günther hat auf die Frage von Markus Lanz, ob man bestimmte Medien (im Kontext genannt wurde NIUS) „regulieren, notfalls zensieren, und im Extremfall sogar verbieten“ solle, mit einem klaren „Ja“ geantwortet und das auch anschließend nicht eingeschränkt. Sind solche Forderungen mit dem Grundgesetz, insbesondere Artikel 5, vereinbar?

Lindner: Die Presse- und Meinungsfreiheit sind grundrechtlich geschützt. Das Grundgesetz sieht keine Möglichkeiten vor, bestimmte Medien zu verbieten. Wir haben auch keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot bestimmter Medien. Der Weg über ein Vereinsverbot setzte voraus, dass ein Presseunternehmen gegen die Strafgesetze oder die verfassungsmäßige Ordnung verstößt. Das müsste Herr Günther aber konkret beweisen. Dass ein bestimmtes Medienorgan wie etwa NIUS, Herrn Günther in Inhalt, Stil, Richtung oder Pointierung nicht gefällt, reicht – selbstverständlich – keinesfalls dafür aus, dass der Staat regulierend oder gar verbietend eingreift. Das ist ein verfassungsrechtliches Tabu, das Herr Günther hier anscheinend brechen will. 

ITD: Dürfen Medien denn Äußerungen verbreiten, die unbegründet, emotional oder irrational sind („faktenfrei“, wie Herr Günther sagt) oder die mehrheitlich als gefährlich oder schädlich eingeschätzt werden? 

Lindner: Der Staat hat nicht das Recht, Presseunternehmen, sei es die Bild-Zeitung, sei es die FAZ oder TAZ, seien es der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk oder ein neues Medium, nach Qualität oder Inhalten zu beurteilen oder gar öffentlich abzuqualifizieren. Die Presse ist frei. Die Presse darf grundsätzlich schreiben, was sie will. Eine Grenze sind lediglich die allgemeinen Strafgesetze, wenn es also um Straftaten wie Beleidigung, Volksverhetzung, üble Nachrede und so weiter geht. Alles andere ist frei und darf geschrieben werden – und sei es aus der Sicht von Politikern noch so problematisch, verwerflich oder schädlich. Die staatsfreie und vom Staat nicht kontrollierte und bewertete Presse  gehört zur DNA des Grundgesetzes. Sie ist unverzichtbarer Teil einer funktionierenden Demokratie. Die Meinung ist frei, die Presse ist frei, der Rundfunk ist frei und der Staat darf sich da nicht einmischen.

ITD: Aber kritisieren darf er sie schon?

Lindner: Auch das kann im Einzelfall bereits staatliche Einmischung in den öffentlichen Diskurs sein, der vom Staat grundsätzlich nicht beeinflusst werden darf. Der Staat mischt sich nicht erst dadurch ein, dass er ein Medium verbietet oder reguliert. Er tut es bereits, wenn Ministerpräsidenten öffentlich bestimmte Presseerzeugnisse, Presseunternehmen oder Portale abwerten oder gar als „Feinde der Demokratie“ abqualifizieren. Oder indem sie von „Zersetzung“ sprechen, wie es der Bremische Erste Bürgermeister Bovenschulte im Anschluss auf X getan hat. Der Staat hat, was die Medien angeht, in inhaltliche Neutralität bei der öffentlichen Einordnung und Bewertung von Medien zu wahren. Er darf aus seiner Sicht unrichtige Tatsachen klarstellen oder Einordnungen anders vornehmen und das auch öffentlich kommunizieren. Dabei darf er aber die sachliche Ebene nicht verlassen. 

ITD: Daniel Günther forderte auch den Schulterschluss von Politikern bzw. Regierungen mit „zivilgesellschaftlichen Organisationen“, um gemeinsam gegen bestimmte Medien vorzugehen. Ist eine solche Allianz mit Privatinitiativen durch die Verfassung gedeckt, insbesondere dann, wenn sie teilweise oder überwiegend staatlich finanziert werden?

Daniel Günther, amtierender Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, am 7. Januar 2026 – Screenshot: ITD

Lindner: Der Staat darf nicht gegen Medien vorgehen. Er darf sie nicht einmal klassifizieren oder in „gut“ und „böse“ einteilen. Und weil er das selbst nicht darf, darf er es auch nicht in gezielter Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen – unabhängig davon, wie sie finanziert werden. Der Staat darf das, was er selbst nicht darf, nicht an NGOs „auslagern“. Er darf also nicht Organisationen finanzieren oder instrumentalisieren, damit diese gezielt gegen bestimmte Medien vorgehen. Die Grundregel lautet: Was der Staat selbst nicht darf, das darf er auch nicht mittels Instrumentalisierung von NGOs. 

ITD: Provokante Frage: Ist Daniel Günther damit ein Fall für den Verfassungsschutz oder hat er sich mit diesem Plädoyer strafbar gemacht, wie zum Beispiel Rechtsanwalt Steinhöfel sagt, der offenbar Anzeige erstattet hat oder eine solche vorbereitet?

Lindner: Das würde zu weit gehen. Es handelt sich um eine politische Äußerung gegen bestimmte Medienportale, das war klar erkennbar. Es war natürlich eine sehr einseitige Äußerung. Eine Verurteilung bestimmter Medienangebote steht einem Ministerpräsidenten, also einem Vertreter des Staates, nicht zu Gesicht. Der Staat hat sich da zu enthalten und auch ein Ministerpräsident hat sich da zurückzunehmen. Ob seine Aussage zutrifft, dass Berichte in einem bestimmten Medium über ihn unzutreffend sind, kann man gerichtlich ausfechten. Man sollte Herrn Günther jetzt nicht als Verfassungsfeind bezeichnen. Er hat sich im Ton und in der Sache vergriffen, aber er ist ja vielleicht auch bereit, da „zurückzurudern“ und einiges klar- und richtigzustellen. Wir werden sehen.

Ludger Weß